Liebe Kolleg*innen,
in den letzten Mitarbeiter*innenversammlungen und in Infomails hatten wir euch über das Vorhaben des Dienstgebers informiert, die Kolleg*innen in den Leitungsteams aus dem Status eines geschützten Mitarbeitenden nach MAVO zu entfernen und sie zu sog. sonstigen leitenden Mitarbeitenden zu machen.
Eine Exemtion hat persönlichen Konsequenzen für die Kolleg*innen in den Leitungsteams, es ist aber ein reines mitarbeitervertretungsrechtliches Verfahren, in dem zu bewerten gilt, ob die Funktionen, die die Leitungsteams haben, es rechtfertigen, sie zu sonstigen leitenden Mitarbeitenden zu machen Zwischen der SoMAV und dem Dienstgeber ist dabei insbesondere streitig, welche Anforderungen an eine solche leitende Stellung zu stellen sind.
Nach unserer Auffassung müssen die Aufgaben und Befugnisse der betroffenen eximierten Personen nach Art und Gewicht mit den übrigen in § 3 Absatz 2 MAVO genannten Tatbeständen vergleichbar sein. Entscheidend ist nach unserer Rechtsauffassung, in welchem Umfang die Betroffenen die Aufgaben und Tätigkeiten des Bistums maßgeblich beeinflussen können und über welche eigenständigen Entscheidungs- und Personalbefugnisse sie verfügen.
Der Dienstgeber legt den Begriff des sonstigen Mitarbeiters in leitender Stellung hingegen deutlich weiter aus und hält insbesondere das Vorliegen eines disziplinarischen Direktionsrechts, also der Befugnis, gegenüber anderen Mitarbeitenden arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen auszusprechen, nicht für erforderlich.
In dem intensiven mitarbeitervertretungsrechtlichen Verfahren konnten wir als SoMAV nicht zu der Überzeugung kommen, dass diese Exemtion gerechtfertigt und begründet ist. Insofern haben wir gegen die Exemtionen Einwendungen erhoben. Diesen wurden von Seiten des Dienstgebers nicht entsprochen, so dass er die Exemtion einseitig vollzogen hat.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Kolleg*innen in den Leitungsteams nicht mehr von der SoMAV oder einer anderen MAV vertreten werden und sie alle Schutzrechte eines Mitarbeitenden nach MAVO verlieren.
Wir bedauern die Entscheidung des Dienstgebers sehr.
Da wir – auch nach erneuter intensiver interner Beratung – der Auffassung sind, dass die Exemtion nicht gerechtfertigt ist, werden wir beim Kirchlichen Arbeitsgericht in Mainz Klage gegen die Entscheidung des Dienstgebers erheben. Die Arbeitsgerichtsbarkeit muss dann entscheiden, ob hinreichende Gründe für eine Exemtion vorlagen oder nicht.
Wir werden weiter zu gegebener Zeit informieren.
Viele Grüße
Eure SoMAV
