Liebe Kolleg*innen,

mit dieser neuen Form des Newsletters wollen wir euch gerne über aktuelle Dinge informieren.

 

  1. Newsletter-Versand & Funktionsadressen SoMAV

Wir haben uns in der SoMAV entschieden, dass wir den bisherigen Newsletter (zu dem man sich anmelden musste) auslaufen lassen und zukünftig alle Mitarbeiter*innen, die von der SoMAV vertreten werden, nur noch über die Bistumsadressen (@bgv-trier.de bzw. @bistum-trier.de) verschicken und somit alle Personen erreichen können. Mit diesem Newsletter versuchen wir das zum ersten Mal und hoffen auf einen reibungslosen Ablauf.

Darüber hinaus haben mittlerweile alle SoMAV-Mitglieder eine eigene Funktionsadresse für die SoMAV-Arbeit. Die Adressen findet ihr auf der Website der SoMAV (www.somav-trier.de) unter der Rubrik „Kontakte“.

 

  1. Mitarbeiter*innenversammlung

Es besteht immer noch die Möglichkeit sich zur digitalen MV am Mittwoch, 26.06.24, anzumelden.

Die Anmeldung ist hier möglich:

https://somav-trier.de/index.php/mitarbeiterversammlung/anmeldung

Die Versammlung findet von 10.00 bis 16.00 Uhr in digitaler Form über Microsoft Teams statt.

Der genaue Ablauf mit Tagesordnung und der Link für die Videokonferenz werden vorher noch verschickt.

 

Am Vormittag wird der Bereichsleiter des B 5 im BGV, Msgr. Ottmar Dillenburg, unser Gast sein.

Der Zeitraum von etwa 90 Minuten soll das Schwerpunkthema „Personalübergang“ haben.

Wir bitten darum, dass ihr eure Fragen bzw. Themen im Vorfeld stellt. So können wir die Fragen und Themen im Vorfeld sichten und sortieren.

Dazu nutzen wir das Tool „Loop“, das von M365 beinhaltet ist.

Wenn ihr auf den Link klickt, gelangt ihr auf die virtuelle Fragenwand.

Gespräch mit Bereichsleiter (B 5) Domkapitular Msgr. Ottmar Dillenburg.loop

Hier findet ihr eine Tabelle für eure Fragen, Platz für Beispiele oder weitere Erläuterungen und die Möglichkeit Fragen zuzustimmen. So sehen wir auch, welche Fragen eine besondere Brisanz bzw. Aufmerksamkeit haben.

Ihr könnt den Link nur mit eurem Bistumsaccount öffnen.

Wenn es dazu Fragen oder Unklarheiten gibt, könnt ihr euch bei Kerstin Trierweiler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Andreas Diegler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) melden.

 

Mit herzlichem Gruß

Markus Krogull-Kalb

Vorsitzender SoMAV

Liebe Kolleg*innen,

mit diesem Newsletter möchten wir euch über einige aktuelle Dinge informieren.


1.      Mitarbeiter*innenversammlung 2024

Zunächst möchten wir euch daran erinnern, dass die diesjährige Mitarbeiter*innenversammlung der SoMAV im online-Format stattfinden wird. Sie findet am Mittwoch, dem 26. Juni von 10 bis 16 Uhr statt.

Nachmittags haben wir eine Referentin der KZVK eingeladen. Sie wird über unsere Zusatzversorgung und weitere Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Rente berichten und Fragen beantworten.

Eine Anmeldung ist ab sofort über die Homepage der SoMAV möglich:
https://somav-trier.de/index.php/mitarbeiterversammlung/anmeldung
 

2.      Wechsel im Vorstand der SoMAV

Weiterhin möchten wir euch darüber informieren, dass es innerhalb der SoMAV Veränderungen gab. Patrik Theis hat sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der SoMAV niedergelegt.
Er ist seit 2023 Mitglied in der Klärungsinstanz, die gemäß der Dienstvereinbarung “Partnerschaftliches Verhalten und konstruktive Konfliktbewältigung” gegründet wurde.
Da diese Tätigkeit sehr zeitintensiv ist, war für uns als SoMAV sehr gut nachvollziehbar, dass er dann die Stellvertretung abgeben wollte.
Er bleibt natürlich weiterhin Mitglied der SoMAV.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Patrik, der diese Aufgabe viele Jahre hervorragend erfüllt hat. Und natürlich freuen wir uns auch darüber, dass Patrik die wichtige Aufgabe in der Klärungsinstanz übernommen hat.

In der Januar-Sitzung wurde Kerstin Trierweiler zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden der SoMAV gewählt.
Wir sind sehr froh, dass sie bereit war, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen und damit nun dem Vorstand der SoMAV angehört.
 

3.      Übergang in den Pastoralen Raum

Mittlerweile beginnen die ersten Pastoralen Räume mit den Personalübergängen der Gemeindereferent*innen und sozialpastoralen Mitarbeiter*innen in den Pastoralen Raum. Damit verbunden schließen sich nun Prozesse der Veränderungen der Stellenbeschreibungen an.

Hier und da ist dies auch mit der Verlegung von Büros oder der Zuweisung eines neuen Büros verbunden.
In den Fällen, in denen dies für die Mitarbeitenden eine Erhöhung der Fahrstrecken zu ihrem Dienstsitz zur bisherigen Entfernung bedeutet, haben diese für die Dauer von 2 Jahren einen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Dienstgeber.
Dies ist in der Anlage 10a der KAVO geregelt.

Auch möchten wir darauf hinweisen, dass den pastoralen Mitarbeitenden jeweils ein eigenes Dienstzimmer zusteht.
Natürlich kann man sich auch andere (sinnvolle und ökonomischere) Büromodelle in Kombination z.B. mit Homeoffice vorstellen – allerdings gibt es dafür zurzeit noch keine Rechtsgrundlage.
Dazu bedarf es noch weiterer Gespräche und Regelungen. Vielleicht können wir dazu bei der Mitarbeiter*innenversammlung schon mehr berichten.

Im Hinblick auf die Bürosituation und die Ausstattung der Mitarbeitenden mit Arbeitsmitteln (auch z.B. Handy) fehlen ebenfalls zur Zeit Regelungen.
Wir hatten dies als SoMAV schon im Zugehen auf die Pfarrei der Zukunft angemahnt, dass hier ein Klärungs- und Regelungsbedarf besteht.
Unser Angebot zur Mitarbeit wurde bis heute nicht angenommen – eine anwendbare Regelung liegt nicht vor.
Wir hoffen, dass es hier bald zu Ergebnissen kommt.
 

4.      Krankenhaus-Reader

Die SoMAV hat einen Reader für die Kolleg*innen in der Krankenhauspastoral zusammengestellt und mit dem Dienstgebervertreter abgestimmt.
Dort sind die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen für die Kolleg*innen zusammengestellt.

Ihr findet den Reader auf der Homepage:
https://somav-trier.de/images/Dokumente/Krankenhaus-Reader_Handreichung.pdf
 
 
Mit herzlichem Gruß

Markus Krogull-Kalb
Vorsitzender der SoMAV

Liebe Kolleg*innen,

verständlicher Weise erreichen uns in unterschiedlichen Kontexten Anfragen zum Stand der Dinge der Synodenumsetzung. Hier und da gibt Verunsicherungen, wer denn jetzt für was zuständig ist oder wie und wann sich Dinge verändern werden.

SoMAV und Dienstgebervertreter führen zu vielfältigen Aspekten in unterschiedlichen Settings Gespräche, um Klärungen herbeizuführen. Es ist, wie so oft, ein mühsames Geschäft. Manche gedachten Klarheiten sind plötzlich wieder unklar … manche neue Entscheidungen stellen vorherige Entscheidungen wieder in Frage.

Insgesamt also eine sehr bewegte Zeit.

Mit dieser Info möchten wir euch über Themen und Fragen, die uns allen unter den Nägeln brennen, mit unserem derzeitigen Wissensstand für euch beleuchten.

Gerne treten wir mit euch zu diesen oder weiteren Fragen in Kontakt … meldet euch per Mail oder Telefon bei einem SoMAV-Mitglied. Vielleicht können wir helfen.

Es grüßt euch herzlich im Namen der SoMAV

Markus Krogull-Kalb

Vorsitzender der SoMAV

 

Büro des Pastoralen Raums

Mit der Bildung des Pastoralen Raums (01.01.22 bzw. 01.01.23) hat der KGV des PastRaums (PastR) noch nicht automatisch ein Büro eingerichtet.

Zunächst handelt es sich bei den vorhandenen Büros weiterhin um eine Dienststelle des Bistums.

Für den Übergang des Büros der Pastoralen Räume aus der Bistumsträgerschaft in die Trägerschaft des KGV PastR ist es notwendig. dass die Verträge auf den KGV PastR übergehen und die Organe konstituiert sind.

Wenn der Generalvikar dann die Geschäftsfähigkeit feststellt, geht die Trägerschaft des Büros Pastoraler Raum an den KGV PastR über. Es gibt dann dort keine Dienststelle des Bistums mehr.

Für die Zuständigkeit der SoMAV für die pastoralen Mitarbeitenden ist dies unerheblich. Die SoMAV ist immer zuständig.

Solange das Büro des PastR eine Dienststelle des Bistums ist, ist die MAV V für die Angelegenheiten der Dienststelle zuständig, wie bisher für die Dekanatsbüros.

Neu ist, dass ab dem Zeitpunkt des Übergangs des Büros an den KGV PastR dort, soweit die Bedingungen zur Bildung einer MAV gegeben sind, eine Orts-MAV gebildet werden kann. Dort haben auch die pastoralen Mitarbeitenden ein aktives und passives Wahlrecht.

Die MAV V verliert ihre Zuständigkeit.

Die GR kennen dies bereits: sie werden von der SoMAV vertreten und haben gleichzeitig ein aktives und passives Wahlrecht in der MAV des KGVs der Kirchengemeinden, in denen sie arbeiten.

Man nennt dies ein sogenanntes Doppelmandat. 

Die pastoralen Mitglieder des Leitungsteams sind mitarbeitervertretungstechnisch der SoMAV zugeordnet, die nichtpastoralen Mitglieder werden erst ab dem Zeitpunkt des Übergangs des Büros an den KGV PastR der SoMAV zugeordnet.

Aus Sicht der SoMAV ist dringend zu klären, ob, wenn die ersten GR am 01.01.23 dem PastR zugeordnet werden sollten, die derzeitigen Büroräume der GR dann wie Außenstellen des Büros des PastR zu behandeln sind.

Für die Ausstattung der Arbeitsplätze braucht es dringend eine neue Arbeitsplatzrichtlinie. Die SoMAV hat die Dringlichkeit der Klärung dieser Frage mehrfach deutlich gemacht.

Damit einhergehend ist ebenfalls die Frage zu klären, wer die finanziellen Ressourcen für die pastoralen Arbeitsfelder der pastoralen Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen hat.

 

Übergang GR in den PastRaum

Geplant ist, dass für die PastR, die am 01.01.22 an den Start gegangen sind, die GR ab dem 01.01.23 dem PastR zugeordnet werden.

Für die Räume, die am 01.01.23 an den Start gehen, soll dieses Verfahren dann ein Jahr später stattfinden.

Ob dies so kommen wird, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. U.U. wird sich dies alles auch um ein Jahr verzögern.

 

Stellenplan “Orientierungsrahmen”

Der ZB 1.2 hat einen Entwurf für einen neuen Stellenplan für Territorium und Kategorie - wirksam ab dem 01.01.23 - vorgelegt und in den entsprechenden Gremien beraten.

Ob es gelingen wird, diesen Stellenplan fristgerecht umzusetzen, ist noch nicht bekannt.

Maßgeblich für diesen Entwurf sind die sinkende Zahl der pastoralen Mitarbeitenden und die Anforderungen der Synode an die zukünftige Ausgestaltung der Pastoral.

 

Derzeitige Vorgesetztenverhältnisse

Mit der Bildung der PastR wurde die Fachvorgesetztenschaft bzgl. Mitarbeitenden, die jetzt schon dem PastR zugeordnet sind, dem Dekan übertragen.

Ziel ist es, dass auch andere Mitglieder aus dem jeweiligen Leitungsteam Vorgesetztenfunktion übernehmen können.

Grundlegend dafür ist die Regelung im Geschäftsverteilungsplan des PastR. Nach der Erstellung des Geschäftsverteilungsplans ist dieser dem Generalvikar zur Genehmigung vorzulegen.

Mit der Genehmigung und der Bekanntgabe an die pastoralen Mitarbeitenden, kann dann die Fachvorgesetztenschaft vom Dekan auch auf ein anderes Mitglied des Leitungsteams wechseln. Diese bezieht sich insbesondere auf die Führung von Dienstgesprächen und administrative Zuständigkeiten wie Urlaubsanträge und Fahrtkostenabrechnungen oder Krankmeldungen.

Solange GR den Pfarreien(gemeinschaften) zugeordnet sind, ist für sie der Pfarrer Fachvorgesetzter.

 

Delegierte Dienstvorgesetztenschaft

Mit der Bildung von Leitungsteams ist von Anfang an auch eine Veränderung der Zuständigkeiten in der Personalführung beabsichtigt. ZB 1.2 und SoMAV sind hier gemeinsam im Auftrag des Generalvikars an der Entwicklung eines Konzeptes für eine delegierte Dienstvorgesetztenschaft tätig.

Dabei wird die grundlegende Architektur des Zusammenspiels von Generalvikar - ZB 1.2 - Leitungsteams neu konstruiert.

Der Generalvikar ist weiterhin der Dienstvorgesetzte, der die grundlegenden Entscheidungen zum Dienstverhältnis (z.B. Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Kündigungen, Stellenbeschreibungen) trifft.

Geplant ist, dass Aufgaben, die zur Zeit beim ZB 1.2 liegen, zum Teil an die Leitungsteams übertragen werden. Neue Aufgaben für die Leitungsteams, wie z.B. das Führen von Mitarbeitendengesprächen, sind in der Entwicklung.

Die Umsetzung der delegierten Dienstvorgesetztenschaft ist ebenfalls für den 01.01.23 in der Planung.

 

Mitarbeitende in der Kategorie

Klar ist: die SoMAV ist auch weiterhin für die pastoralen Mitarbeitenden in der Kategorie zuständig.

In diesem Bereich scheint es aber auch Veränderungen in der Zuordnung zu geben, sei es bei der Frage des Büros oder der (Fach)vorgesetztenschaft. Hierzu haben wir leider noch keine genauen Kenntnisse, wie es zukünftig aussehen wird und sind um weitere Klärungen bemüht. 

 

Stand: 07.11.2022

Liebe Kolleg*innen,

im November hatte die SoMAV per Newsletter über Fragen, die sich auf arbeitsrechtlicher Ebene aus dem Umsetzungsprozess der Synode ergeben, die Mitarbeitenden informiert.

https://www.somav-trier.de/index.php/212-stellungnahme-der-somav-zum-umsetzungsprozess-der-synode

Inzwischen gibt es einige Fortschreibungen und Neuerungen, über die an verschiedenen Stellen bereits grundsätzlich informiert wurde. In Gesprächsrunden und durch Anfragen aus der Mitarbeiterschaft ist deutlich geworden, dass es zu einigen Themen noch weitere Erläuterungen und Einordnungen braucht.

Der Dienstgebervertreter Msgr. Dillenburg und die SoMAV haben sich diesbezüglich abgestimmt und möchten gerne zusammen mit diesem Newsletter die Mitarbeiterschaft informieren.

 

Vorgesetztenverhältnisse

Mit dem Februar-Amtsblatt wurde die sogenannte delegierte Dienstvorgesetztenschaft (deDi) veröffentlicht. Darin gibt der Generalvikar als Dienstvorgesetzter bekannt, welche Anteile seiner arbeitsrechtlichen Kompetenzen er dem ZB 1.2 oder den Leitungsteams zukünftig zuordnen will.

Diese deDi ist zunächst befristet und soll entsprechend evaluiert und/oder neuen Bedingungen angepasst werden. Insofern sind wir als SoMAV auch sehr an Rückmeldungen interessiert, wie es vor Ort läuft.

Zur Umsetzung bleibt es bei den bereits beschriebenen Schritten.

Die Leitungsteams legen dem GV einen Geschäftsverteilungsplan vor, aus dem auch hervorgeht, welches Mitglied im Leitungsteam für welchen Mitarbeitenden die Aufgaben aus der deDi übernehmen soll.

Der GV kann dies dann so bestätigen und die einzelnen Mitarbeitenden werden gemäß KAVO danach über die konkreten Vorgesetztenverhältnisse entsprechend der deDi informiert.

Ab diesem Zeitpunkt liegen erst die entsprechenden Kompetenzen nach der deDi bei dem jeweiligen Mitglied des Leitungsteams.

Die Aufgaben und Kompetenzen der SoMAV bleiben davon unberührt. D.h., bei allen Maßnahmen nach der deDi, die Beratungs- und Mitbestimmungsrechte der SoMAV betreffen, sind diese gegenüber der SoMAV einzuleiten. Auch können wir als SoMAV euch zu den Gesprächen mit Leitungsteammitglieder, die bisher beim ZB 1.2 lagen, begleiten. Die Leitungsteams müssen bei den Gesprächseinladungen unter Angabe der Gesprächspunkte auf die Begleitungsmöglichkeit entsprechend hinweisen.

 
Übergang der GR in den PastR

Der Übergang der GR in den PastR ist auf dem Weg. Maßgeblich dafür ist, dass die Leitungsteams dies entsprechend dem Dienstgeber signalisieren, dass der Übergang stattfinden soll – und unter den Voraussetzungen, die im Teil „Vorgesetztenverhältnisse“ beschrieben sind. Dann wird es entsprechende Versetzungen geben.
Grundlegend dafür ist eine Prozessbeschreibung „dynamische Personalübergänge“, die gerade in einer AG erarbeitet wird und wahrscheinlich bis Juli fertig sein soll.

In der Klärung sind zur Zeit die Fragen der Überarbeitung der Ausstattungsrichtlinien (auch für die Pastoralreferent*innen) sowie die Bürofrage: bleiben die Büros da, wo sie sind? Gibt es neue Büros? Wer bezahlt die Miete? Usw.

 

deDi allgemein

Einige der Kompetenzen, die in der deDi den Leitungsteams oder dem ZB 1.2 oder in Zusammenarbeit beiden zugeordnet sind, brauchen noch weitere Prozessbeschreibungen. Diese werden gerade entwickelt – z.B. die Durchführung von Bewerbungsverfahren (Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch, Auswahl, Erstellung einer Stellenbeschreibung). Wenn diese vorliegen, werden wir euch wieder entsprechend informieren.

Wie man sieht: einiges wird und ist klarer – anderes ist noch in der Entwicklung, hier gibt es zunächst nur die Rahmensetzungen der deDi ohne konkrete Operationalisierung.

 

Pfarrer vor Ort mit Wirksamkeit der deDi bzw. nach dem Übergang der GR in den PastR

Soweit ein Auftrag eines pastoralen Mitarbeitenden nicht in einem pastoralen Feld liegt, dass vom PastR verantwortet wird, sondern spezifisch in einer Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft angesiedelt ist, haben die Pfarrer vor Ort dort auch die fachliche Weisung.

Ansonsten liegt die Aufgabe der fachlichen Weisung beim Leitungsteam oder bei einer Person, der als Teamleiter die fachliche Weisung vom Leitungsteam übertragen wurde.

 

Vorgesetztenverhältnisse in der Kategorie

Im Schulbereich oder z.B. in der Militärseelsorge sind die Vorgesetztenverhältnisse in der Regel durch den Gestellungsvertrag und die einschlägigen Verwaltungsvorschriften geklärt. So ist z.B. weiterhin der Schulleiter im Rahmen der Belange von Unterrichtseinsatz, Konferenzteilnahme usw. der weisungsbefugte Vorgesetzte. Alle weiteren Dienstgeberkompetenzen liegen in der Fachabteilung, beim ZB 1.2 und beim Generalvikar. Da ändert sich also nichts zur bisherigen Praxis.

Im Krankenhausbereich wird es zukünftig so sein, dass in größeren Krankenhäusern mit mehreren Seelsorgenden, dem Krankenhauspfarrer (sollte es keinen Krankenhauspfarrer geben, einem Mitglied des Seelsorgeteams) die Kompetenzen im Sinne eines Teamleiters übertragen werden können.

Dort, wo es eine solch größere Struktur nicht gibt, werden die Kompetenzen entsprechend der deDi von einem Mitglied des Leitungsteams übernommen. Dies wird i.d.R. dort der Fall sein, wo bisher die Dechanten die Fachvorgesetzen der KH-Seelsorgenden waren.

Auch hier gilt: die konkreten Vorgesetztenverhältnisse werden den Mitarbeitenden durch den Dienstgeber mitgeteilt und sind ab diesem Zeitpunkt wirksam.

 

Msgr. Ottmar Dillenburg                                           Markus Krogull-Kalb

Dienstgebervertreter                                              Vorsitzender der SoMAV

Abteilungsleiter ZB 1.2

Am 14.12.1989 konstituierte sich die erste Sondervertretung des Bistum Trier (SoMAV). Seit dem versucht diese besonderes Form der Mitarbeitervertretung die Interessen der Kolleg*innen zu vertreten, die an andere Rechtsträger abgeordnet sind (z.B. Lehrer*innen an staatlichen Schulen, Organist*innen und Küster*innen in Krankenhäusern (wenn sie beim Bistum angestellt sind) oder Reinigungskräfte und Sekretär*innen in den muttersprachlichen Gemeinden).

In besonderer Weise sind der SoMAV die pastoralen Kolleg*innen zugeordnet, die an vielfältigen Stellen ihren Dienst im Bistum Trier (oder auch außerhalb) tätigen.

Nicht immer waren Entscheidungen zur Veränderung der Mitarbeitervertretungsordnung für die Arbeit der SoMAV positiv. So wurde ihr beispielsweise im Laufe der Zeit das Zustimmungsrecht bei Versetzungen genommen – eine deutliche Verschlechterung im Sinne einer Arbeit auf Augenhöhe zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung.

Auf der anderen Seite ist es aber über die Jahre hinweg gelungen, zusammen mit unseren jeweiligen Dienstgebervertreter*innen, die Arbeit der SoMAV immer mehr zu profilieren. Mit etwas Stolz können wir sicher sagen, dass die Meinungen und Positionen der SoMAV Gehör finden und der Dienstgeber die Beratung der SoMAV auch deutlich einfordert.

Sicher gibt es noch viele Baustellen auf dem Weg zu einer echten partizipativen Kirche – auch und besonders was die effektive Interessensvertretung der Mitarbeitenden angeht. Da ist noch viel Luft nach oben.

Für uns als eure Mitarbeitervertreter*innen sind die jährlichen Versammlungen ein wichtiger Ort, um uns mit euch auszutauschen – damit wir eure Interessen auch wirklich vertreten können. Eure vielfältigen positiven und auch kritische Rückmeldungen sind für uns Wegweiser für die Vertretungsarbeit.

Insofern freuen wir uns auf die nächsten Jahre auf dem Weg zu einer synodalen Kirche in allen Bereichen und sind gespannt, welche Herausforderungen und Veränderungen auch die Mitarbeitervertretungsarbeit erfahren wird.

An dieser Stelle möchten wir uns für euer Vertrauen in unsere Arbeit recht herzlich bedanken.

Unser Dank gilt auch den ca. 50 Kolleg*innen, die sich in den letzten 30 Jahren für dieser Arbeit engagiert haben und so die Dienstgemeinschaft deutlich mitgeprägt haben.

Ad multos annos!