Viele Mitarbeitende stellen für ihren Dienst ihren privaten PKW zur Verfügung. Um mögliche Schäden am KFZ im dienstlichen Einsatz zu minimieren, hat das Bistum entsprechende Versicherungen abgeschlossen.

Kasko-Schäden werden über die Versicherungsabteilung des BGVs reguliert. Der Selbstbehalt wird von der eigenen Dienststelle (z.B. Kirchengemeindeverband oder Pfarrei, Dekanat) erstattet.

Anders sieht es bei selbst verschuldeten Unfällen aus, in deren Folge der Schadensfreiheitsrabatt (SFR) der Haftpflichtversicherung angehoben wird. Die Anlage 8 der KAVO regelt in § 12, dass Mehrkosten aufgrund der Anhebung des SFR durch einen Nachweis der Versicherung vom Bistum erstattet werden. In der Praxis ist es aber so, dass auch nach 5 Jahren noch Mehrkosten beim Mitarbeitenden hängen bleiben können. Diese kann der Mitarbeitende nach 5 Jahren per Nachweis und formlosen Antrag ebenfalls beim Dienstgeber zur Regulierung einreichen.