Irgendwann stellt sich wahrscheinlich jedem Mitarbeitenden mal die Frage: Soll ich mich mal nach einer anderen Stelle umsehen?
Die Gründe dafür sind vielfältig – und dann kommt die Frage: Wie ist denn das Verfahren? Was muss ich tun?
Aus Sicht der SoMAV haben wir einige Aspekte zusammengetragen, die zur Orientierung in einem solchen Verfahren dienen können. 

  • Stellenausschreibung

– im Kirchlichen Amtsblatt und im Intranet des Bistums
– im Intranet ist auch das Stellenprofil hinterlegt
– Kontaktadressen

  • Bewerbung

– Schriftlich an ZB 1.2
– Verschwiegenheit einfordern
– Mitteilung an SoMAV
– Kontaktaufnahme zur gewünschten Stelle 

  • Bewerbungsgespräch

– Gut vorbereiten:

  • Warum will ich die Stelle? Wie will ich die Arbeitsfelder angehen?
  • Was weiß ich von der Stelle – was muss oder möchte ich noch wissen?
  • Was mache ich, wenn ich die Stelle nicht erhalte?

– Auftreten

  • reflektiert, selbstsicher, ehrlich
  • deutlich machen: Beschäftigung mit der Stelle und deren Bedingungen
  • unzulässige Fragen zurückweisen

– Begleitung durch SoMAV

  • Einladung enthält den Hinweis, dass eine Begleitung möglich ist
  • Kontakt mit der SoMAV aufnehmen
  • Begleitung ist im Interesse des Mitarbeitenden und des Dienstgebers
  • Rolle: u.a. auf faires Gespräch ohne unzulässige Fragen achten
  • Wichtig: SoMAV hat kein Mitspracherecht bei den Dienstgeberentscheidungen
  • Entscheidungskriterien

– Einschätzung des künftigen Vorgesetzten
– Qualifikation für die Arbeitsfelder
– Soziale und familiäre Bedingungen bei den Bewerbern und Bewerberinnen
– Persönliches Auftreten und persönliche Eignung für die Stelle
– Bedingungen im Team vor Ort
– Rahmenbedingungen an der neuen Stelle 

  • Beteiligungsverfahren der Mitarbeitervertretung

- Anhörung und Mitberatung nach MAVO § 33 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 Nr. 1
- SoMAV erhält keine Information über die Namen der weiteren Bewerber/innen
- Aufgabe: Überprüfung, ob nach geltendem Recht korrekt gehandelt wurde und keine Bevorzugung oder Benachteiligung vorliegt
- wenn erforderlich: Erhebung von Einwendungen und Einigungsgespräch mit dem Dienstgeber