Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung werden nach einer aktuellen Rechtsprechung besser bewertet. Zum einen werden die Monate bei der Berechnung der Wartezeit berücksichtigt. Zum anderen werden aus dem während dieser Zeit gemeldeten Entgelt Versorgungspunkte ermittelt. Die Mutterschutzzeiten können so die Rente aus der KZVK erhöhen.

Für Mutterschutzzeiten vor dem 01. Januar 2012 bedeutet dies konkret, dass man einen Antrag stellen muss. Bei Mutterschutzzeiten ab dem 01.01.12 erledigt dies der Dienstgeber automatisch.

Ein Antragsformular und eine Broschüre zu diesen Fragen sind auf der Homepage der KZVK zu finden.