MAV-Wahlen: Mehrfachmandat

Wie vielleicht schon bekannt ist, werden in diesem Jahr wieder MAV-Wahlen durchgeführt.

Das bedeutet, dass die Wahl zur Sonder-MitArbeiterVertretung SoMAV durchgeführt wird und u.a. alle pastoralen Mitarbeiter*innen aktiv und passiv wahlberechtigt sind, soweit sie nicht mit 100% Beschäftigungsumfang im BGV eingesetzt sind. Die genaueren Regelungen finden sich in der MAVO im § 23.

Da diese Mitarbeiter*innen aber auch in örtlichen Dienststellen eingebunden sind, wird die Vertretung im Hinblick auf Angelegenheiten der Dienststellen durch die örtliche Mitarbeitervertretung (MAV) wahrgenommen.

Das bedeutet:

Auch bei der Wahl der örtlichen Mitarbeitervertretung (z.B. Kirchengemeindeverband) bzw. der Mitarbeitervertretung der Einrichtung der man zugeordnet ist (z.B. Fachstellen Jugend, KEB-Fachstellen, Dekanate usw.), besteht aktives und passives Wahlrecht. 

Demzufolge werden die betroffenen Mitarbeiter*innen seitens der entsprechenden MAV ebenfalls angeschrieben und auf die Wahl aufmerksam gemacht.