Die Gesamt-MAV hat mit dem Dienstgeber die Dienstvereinbarung"Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz" fortgeschrieben. Die neue Dienstvereinbarung ist am 01. Februar in Kraft getreten.

Folgende Informationen hat die Gesamt-MAV dazu auf ihrer Homepage veröffentlicht:

"Die Dienstvereinbarung hat sich in den vergangenen Jahren zum Wohle der Dienstgemeinschaft bewährt. Dienstgeberseite, Vertrauenspersonen und Gesamtmitarbeitervertretung haben die Dienstvereinbarung auf Grundlage der Erfahrungsberichte und regelmäßiger Gespräche angepasst.

Durch die erfolgten Veränderungen wurden insbesondere folgende Punkte klargestellt:

  • Sobald ein Mitarbeiter das Beschwerdeverfahren nach der Dienstvereinbarung in Anspruch nimmt, ist dieses auch in Gang zu setzen und gemäß § 3 durchzuführen. Demnach bestimmt allein der Mitarbeiter, ob und wie das Verfahren im Sinne der Dienstvereinbarung durchgeführt wird. Die Dienstvorgesetzten bzw. sämtliche am Verfahren Beteiligte haben hierauf keinerlei Einfluss.
  • Im § 3 „Beschwerde- und Beratungsrecht, Maßnahmen“ wurde klargestellt, dass sich die Dienstvereinbarung nicht nur speziell auf Mobbing, sexuelle Belästigung und Nötigung sowie Diskriminierung bezieht, sondern auch auf alle den Arbeitsfrieden nicht nur unerheblich störende Verhaltensweisen.
  • Die zuständige MAV ist bei einer Versetzung über den Versetzungsgrund und die im Rahmen des § 5 der Dienstvereinbarung getroffenen Regelungen zu informieren.

Ergänzend wurde in die Dienstvereinbarung aufgenommen, dass bei dem Sachverhalt aufklärenden Gesprächen mit einem Geistlichen der zuständige Priesterreferent hinzu zu ziehen ist. Weiterhin gab es folgende Ergänzung: sofern Maßnahmen nach den Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener in Betracht kommen, ruht das Verfahren nach den Vorschriften der Dienstvereinbarung."

Den Download der Dienstvereinbarung findet man hier.

Die GesamtMAV des Bistums Trier hat mit dem Dienstgeber eine Dienstvereinbarung zur Suchtprävention abgeschlossen. Ab 01. Mai 2012 ist der Text im Amtsblatt veröffentlich und in Kraft gesetzt. Die Dienstvereinbarung und die Anlage zur Dienstvereinbarung kann aber auch auf der Homepage der GesamtMAV eingesehen werden.


 

Die GesMAV (Gesamtmitarbeitervertretung) des Bistums hat mit dem Dienstgeber einen Sozialplan ausgearbeitet, der für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen des Bistums gilt, die von den Sparmaßnahmen betroffen sind.
 
Unsere Berufsgruppen sind davon nicht direkt betroffen, um aber gegebenenfalls Auskunft geben zu können liegt der auch im Amtsblatt veröffentlichte Sozialplan hier vor - mit einem Vorwort der GesMAV. Die dazugehörige Sterbetafel kann ebenfalls eingesehen werden.
Attachments:
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