Vor einigen Jahren hat der Dienstgeber eine Regelung erlassen, wonach sich GR und PR nur auf Stellen des Orientierungsrahmen oder berufsspezifische Stellen im BGV bewerben dürfen. Gleichzeitig wurde geregelt, dass, falls man eine sonstige Stelle doch für GR oder PR öffnen will, dies in der Stellenausschreibung explizit zu vermerken ist
Als SoMAV haben wir diese Regelung von Anfang an deutlich hinterfragt – in der Praxis zeigte sich, dass ihre Anwendung immer wieder zu Komplikationen führte. In Gesprächen mit dem Dienstgebervertreter Dr. Nicolay haben wir dies auch immer wieder problematisiert, so dass es nun zu einer neuen Entscheidung gekommen ist.
Herr Dr. Nicolay hat in seiner Eigenschaft als Vertreter des Dienstgebers die Regelung aufgehoben!
Das bedeutet also, dass Bewerbungen von pastoralen Mitarbeiter*innen, die sich auf Stellen außerhalb des Orientierungsrahmens bewerben, wieder berücksichtigt werden und unter gleichen Gesichtspunkten wie alle anderen Bewerbungen behandelt werden.